Patientenverfügung – Vertrauensperson – Bestimmungen zum Lebensende
Leitung:
Réne Langer
Omega 90 Luxemburg
Wie kann der Wille des Menschen am Lebensende befolgt werden, wenn er nicht gehört wird, bekannt ist und dokumentiert wurde? Welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Willensäußerung gibt es und in welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Was tun bei Menschen, die sich nicht mehr ausdrücken können oder solchen die keine Angehörigen mehr haben? Was ist wichtig für alle, die jeden Tag mit diesen Problemen konfrontiert sind?
Dieser Vortrag befasst sich mit den Eckdaten der verschiedenen Gesetze (Palliativgesetz, Euthanasiegesetz, Patientenrechtsgesetz, …) und den verschiedenen Möglichkeiten mit Menschen über ihre Wünsche am Lebensende ins Gespräch zu kommen.
Der Vortrag schließt mit einer Diskussion ab.
Der Vortrag findet in luxemburgischer Sprache /
Diskussionsrunde in luxemburgischer und französischer Sprache.
Datum:
Dienstag, 06. August 2024, 15:00 Uhr
Centre & Zoom
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